Sozialwerk des Deutschen Gerichtsvollzieher Bundes (DGVB) e.V.
Sozialwerk des Deutschen        Gerichtsvollzieher Bundes (DGVB) e.V. 

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Sozialwerk Infoblatt 2018
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Entstehungsgeschichte des Sozialwerks:

 

Am 28.10.2002 wurden der Kölner Gerichtsvollzieher Paul S. und der Schlüsseldienstmitarbeiter Dieter K. anlässlich einer Amtshandlung durch eine vorsätzlich herbeigeführte Explosion  lebensgefährlich verletzt.

 

Nach mehrwöchigem Überlebenskampf  in der Spezialklinik für Schwerstverbrennungen in Köln-Merheim verstarben beide Männer im Dezember desselben Jahres auf Grund ihrer schweren Brandverletzungen.

 

Die Familienangehörigen hatten nicht nur die Trauer über den Verlust von „Vater, Sohn, Bruder, Ehemann oder Lebensgefährten zu ertragen, sondern auch mit Probemen zu kämpfen, (beide Gewaltopfer hatten bis zu ihrem Tod rund 6 Wochen im Koma "gelegen"), für deren Bewältigung sie mitmenschliche oder aber auch finanzielle Hilfe von Dritten benötigten.

 

Viele, aber besonders die Kolleginnen und Kollegen im Oberlandesgerichtsbezirk Köln, waren beiden Familien in der schweren Zeit eine wertvolle Stütze. Dank der großen Hilfsbereitschaft und einer spontanen Spendenaktion, der sich bundesweit eine Reihe von Kolleginnen und Kollegen anschlossen, konnten durch unbürokratische Sofortmaßnahmen und Beistand,  einzelne Probleme für die betroffenen Familien "abgemildert" werden.

 

Hieraus entwickelte sich für den Vorstand des Verbandes der Gerichtsvollzieher im Oberlandesgerichtsbezirk Köln e. V.  der  Grundgedanke,  für derartige, plötzlich auftretende tragische Ereignisse und deren Folgen, einen "Sozial- oder Hilfsfonds" zu gründen. Damit war fortan die Ideengrundlage für das Sozialwerk gelegt.

 

Auf diese Initiative hin haben die 145 Delegierten des Bundeskongresses des Deutschen Gerichtsvollzieher Bundes e. V., am 17. 5. 2003,  in Stuttgart, die Gründung beschlossen.

 

Noch im selben Jahr und zwar am 14. 11. 2003, fand anlässlich einer Ländervertreterversammlung des DGVB in Marburg die Gründungsversammlung des Sozialwerks statt. Von den rund 35 Gründungsmitgliedern wurden in den ersten Vorstand gewählt: Winfried Pesch, Siegburg, als Vorsitzender, Roswitha Weinrich-Mohr, Wees (SH), als stellvertrende Vorsitzende und Herbert Langenberg, Köln, als Geschäftsführer.

 

Das Sozialwerk als "eingetragener Verein" mit Sitz in Köln, konnte nunmehr seine Arbeit aufnehmen und hat sich  nachfolgende Kernaufgabenbereiche zum Ziel gesetzt und in die Satzung aufgenommen:

 

  1. Hilfe für Opfer und Betroffene von Gewalt- und Straftaten und deren Angehörige;

  2. Unterstützung von Menschen, die unverschuldet durch Unglücksfälle oder Krankheiten,  in eine schwerwiegende Notlage geraten sind;

  3. Unterstützung von Opfern und deren Angehörige in Katastrophenfällen.

 

Mit Bescheid vom 20. 3. 2006 hat das Finanzamt Siegburg, nach Prüfung der Aufgaben und der Satzung, das Sozialwerk im Sinne der §§ 51 ff. AO als gemeinnützige und mildtätige Körperschaft anerkannt. Damit waren die Voraussetzungen geschaffen, dass der Vorstand des Sozialwerks die öffentliche Spendenakquise aufnehmen und die Anträge auf Aufnahme in die Zuwendungslisten (Bußgeldlisten) der Gerichte und Staatsanwaltschaften  erwirken konnte. Inzwischen ist die Hilfsorganisation bundesweit in diesen Registern erfasst.   

 

Mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit durch das Finanzamt ist das Sozialwerk ebenfalls berechtigt, steuerbegünstigte Zuwendungsbescheinigungen (Spendenquittungen) erteilen zu dürfen: - Steuer-Nr. 220/5956/1132 -

 

Viele Kolleginnen und Kollegen, aber auch Personen außerhalb der Justizorganisation, sind Mitglieder des Sozialwerks geworden und helfen damit ihren Mitmenschen. Außerdem  setzen sie mit dieser Geste ein deutliches Zeichen von Anteilnahme und Solidariät.

 

"Miteinander = Füreinander = Helping hands"  

Unterstützung, Beistand, Opferhilfe für Justiz und Gesellschaft!

Werden auch Sie Mitglied und unterstützen uns!

 

Beitritts- oder Spendenerklärungen können Sie hier herunterladen.

 

Einzelmitgliedschaften von Personen oder Institutionen über den Personenkreis des Deutschen Gerichtsvollzieher Bundes oder außerhalb der sonstigen Justizorganisation hinaus,  sind selbstverständlich jederzeit willkommen. Das Sozialwerk ist neutral, verbandspolititisch unabhängig und lediglich seinen satzungsgemäßen Aufgaben verpflichtet.

 

Der Jahresmindestbeitrag für Mitglieder beträgt 10,00 EUR.

Freiwillig sind "nach oben hin" oder im Rahmen von Spenden, keine Grenzen gesetzt.

 

Bankverbindungen:

 

VR-Bank Bonn-Rhein-Sieg e.G.

IBAN: DE 85 3706 9520 4106 3650 11

BIC: GENODED 1RST

 

Badische Beamtenbank e.G.

IBAN: DE 67 6609 0800 0003 5559 25

BIC: GENODED61BBB

 

Büro des Sozialwerks:

Tel.:  +49 2241 33 37 00

Fax:  +49 2241 33 66 54

 

E-Mail:

 

info@sozialwerk-dgvb.de

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

 

Postanschrift:

Sozialwerk des DGVB e.V.

Postfach 1825

53708 Siegburg

und

Neuenhof 1 C

53721 Siegburg

 

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